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20.10.2026/inPraxistipps

KI im Buchhandel: Offen sagen, was man nicht sagen müsste

Lesetipps vorformulieren, Einladungen glätten, Mails ordnen: Viele Buchhandlungen arbeiten mit KI. Muss man das kennzeichnen? Meistens nicht. Warum es trotzdem ein guter Gedanke ist, darüber zu sprechen.

Die Frage im Alltag

Ein Lesetipp, den KI vorformuliert hat. Eine Einladung zur Lesung, sprachlich geglättet. Eine Mail, klarer strukturiert. Danach wird noch einmal selbst drübergelesen, angepasst und freigegeben. So sieht der KI-Einsatz in vielen Buchhandlungen aus. Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzregeln des EU AI Act, und damit stellt sich die Frage: Muss ich das jetzt kennzeichnen?

Die kurze Entwarnung

In den allermeisten Fällen nicht. Die Kennzeichnungspflicht für Texte zielt auf Inhalte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren sollen, etwa Politik oder Gesundheit. Lesetipps, Veranstaltungstexte und Mails gehören in der Regel nicht dazu. Wer einen Text zudem selbst prüft und dafür geradesteht, ist auch in Grenzfällen meist auf der sicheren Seite. Bei realistisch wirkenden KI-Bildern sieht es anders aus, dazu weiter unten mehr. Alle Details stehen im Cheat Sheet am Ende.

Warum man es trotzdem sagen kann

Das wichtigste Kapital einer Buchhandlung ist Vertrauen. Kund:innen folgen einer Empfehlung, weil sie wissen, wer dahintersteht. Wer offen sagt, dass ein Werkzeug mithilft, nimmt dem Thema den Beigeschmack. Verschwiegene KI wirkt im Nachhinein schnell wie Heimlichkeit, offen genannte KI wirkt souverän.

Pflichtton oder Haltung

„Dieser Text wurde KI-generiert.” Das ist korrekt, klingt aber nach Entschuldigung. Ein Buchhändler hat mir sinngemäß geschrieben, ein kurzer, persönlicher Hinweis sei redlicher, etwa: „Wir nutzen für unsere Tipps auch KI, wo sie hilfreich ist.” Das sagt im Kern dasselbe, klingt aber nach einer bewussten Entscheidung. Die Sorgfalt schwingt mit, ohne dass man sie betonen muss.

Ein Hinweis muss allerdings stimmen. Wer „geprüft” schreibt, sollte auch geprüft haben.

Einmal gut platziert statt überall

Es genügt, den Hinweis einmal sichtbar zu setzen, statt jeden Post damit zu versehen. Drei Beispiele in unterschiedlichem Ton:

  • Newsletter-Footer: „Bei unseren Lesetipps hilft uns KI beim Formulieren. Die Auswahl und das letzte Wort bleiben bei uns.”
  • Website oder Social-Media-Bio: „Beim Formulieren hilft uns KI. Die Empfehlung bleibt unsere.”
  • Lesetipps an Büchern im Laden: „Den Tipp hat KI mit vorformuliert, ausgesucht und gegengelesen habe ich selbst.”

Wichtig ist, dass der Hinweis zu Ihrem tatsächlichen Vorgehen passt. Benennen Sie, wo die KI hilft, nicht, wie selten.

Bei Bildern lieber deutlich

Bei KI-Bildern, die wie echte Fotos wirken, lohnt sich ein Hinweis direkt im Bild, auch wenn die Pflicht nicht immer eindeutig ist. „Mit KI erstelltes Bild” in einer Ecke kostet nichts und beugt Missverständnissen vor. Das gilt besonders, wenn der Eindruck entstehen könnte, das Foto zeige Ihren echten Laden. Das Bild zu diesem Beitrag ist ein Beispiel dafür.

Mit KI erstelltes Bild: Kürbisse und Bücher

Transparenz in eigener Sache

Ich halte es selbst so, wie ich es hier anrege. In diesen Beitrag fließen meine Erfahrungen und Ideen ein. Claude hat bei Recherche und Strukturierung mitgearbeitet, Wispr Flow beim Diktieren. Inhalt und Einordnung habe ich geprüft und verantworte ich. Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern eine praxisnahe Einordnung. Bei Unsicherheit im Einzelfall hilft eine fachkundige rechtliche Beratung.

Zum Nachlesen

Wann die Kennzeichnungspflicht greift, welche Bilder als Deepfake gelten und wie die redaktionelle Ausnahme funktioniert, steht kompakt im Cheat Sheet.

Doc-text Doc-text Cheat Sheet herunterladen (PDF)

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